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Früher mussten Beamte und auch Wahlbeamte auf Zeit, wie etwa Bürgermeister, in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz am Dienstort haben. Diese sogenannte „Residenzpflicht“ wurde jedoch schon vor geraumer Zeit abgeschafft, weil die Rechtsprechung den Schutzbereich des allgemeinen Freizügigkeitsrechts weiter ausdehnte. Seither gilt nur noch die Vorgabe, dass der Wohnsitz so gewählt sein muss, dass die Amtsgeschäfte ohne Einschränkung erledigt werden können.

Insbesondere für kleinere Gemeinden des ländlichen Raums hat diese Neuregelung einige Nachteile für das Gemeinschaftsleben gebracht: Lehrerinnen und Lehrer der örtlichen Grundschulen z.B. standen früher oft für ehrenamtliche Tätigkeiten bei Vereinen im Ort zu verfügung, während sie heute oft nicht mal in unmittelbarer Nähe des Gemeindegebiets wohnen. Immer häufiger residieren inzwischen sogar Bürgermeister nicht mehr dort, wo sie das Rathaus führen, während das noch vor wenigen Jahren ungeschriebenes Gesetz war.

...weiterlesen "Ist die abgeschaffte Residenzpflicht wirklich ein überkommenes Relikt?"

Nach dem Gesetz ist die Antwort einfach: Nein, ein gewählter Bürgermeister muss keine Mehrheit der Gemeinderäte hinter sich haben! Er benötigt weder eine Fraktion noch einzelne Mitglieder des Gremiums als bekennende persönliche Unterstützer, weil seine Position durch die Bürgerinnen und Bürger selbst unmittelbar und direkt gewählt wird.

Trotzdem ist der Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeinderats selbstverständlich auf kooperative Zusammenarbeit angewiesen, soweit es sich nicht um Angelegenheiten der allgemeinen Verwaltung oder übertragene Zuständigkeiten handelt. Insofern hat der Gesetzgeber bewusst ein System der Gegenseitigkeit geschaffen, in dem man aufeinander zugehen muss – unabhängig von den jeweiligen politischen oder persönlichen Präferenzen.

...weiterlesen "Muss sich ein Bürgermeister auf eine Ratsmehrheit stützen können?"

Wohnraum wird dringend gebraucht, besonders für Menschen mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Aufgabe der kommunalen Bauplanung ist es, vorhandene Entwicklungsflächen rechtzeitig so zu steuern, dass bezahlbare und trotzdem attraktive Quartiere entstehen. Das bedeutet aber nicht, "um jeden Preis" zu bauen, sondern die Findung langfristig tragfähiger Lösungen.

Frank Heuß vor offener Fläche am Münchberg in Obrigheim.
Bei einem Rundgang am Areal Münchberg in Obrigheim. Foto: frh

>> Ein Video-Kommentar zum Areal Münchberg ist auf YouTube abrufbar unter folgendem Link: https://youtube.com/shorts/6-tz7NGERkY?feature=share <<

Der wirksamste Weg dafür ist eine aktive Bodenpolitik: Die Gemeinde erwirbt selbst, wo immer es möglich ist, vorhandene Schlüsselgrundstücke und behält damit das Heft des Handelns in der eigenen Hand. Die Vergabe erfolgt dann nach Konzept, statt zu viel an den Wünschen privatwirtschaftlicher Investoren auszurichten, die oft von auswärts kommen und primär Kapitalinteressen verfolgen. So können insbesondere gemeinwohlorientierte Bauträger gezielt eingebunden werden, um bezahlbare Mieten, soziale Durchmischung und verlässliche Standards zu gewährleisten.

...weiterlesen "„Bauen um jeden Preis?“"

Mittlerweile gilt es fast schon als selbstverständlich, dass Rathauschefs einer Gemeinde auch ein Mandat im Kreistag des jeweiligen Landkreises halten. Originär ist dieses kommunalpolitische Gremium aber als repräsentative Interessenvertretung der Bevölkerung gedacht, nicht als erweiterte Bürgermeisterrunde.

Wenn das Gremium überwiegend aus Wahlbeamten besteht, entfernt es sich vom eigentlichen Zweck: Den Querschnitt der Bevölkerung in seiner Vielfalt abzubilden. Kandidieren Bürgermeister für den Kreistag, werden sie durch ihre ständige öffentliche Präsenz fast immer gewählt und verdrängen häufig langjährige Mandatsträger, die dieses Ehrenamt über Jahrzehnte erfolgreich ausgeführt haben. In der Folge verschiebt sich die Wertschätzung zulasten des Ehrenamts und entkoppelt sich oft auch von den eigentlichen politisch-inhaltlichen Mehrheiten.

...weiterlesen "Warum Bürgermeister nicht dem Kreistag angehören sollten"

Dass der Gesetzgeber keine formale Verwaltungsqualifikation für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorschreibt, ist bewusst so gestaltet: Das Amt soll unterschiedlichen Lebensläufen offenstehen. Deswegen ist es ein Wahlamt. Immer öfter wird die Position des „Rathauschefs“ jedoch als höchste örtliche Beförderungsstelle für Verwaltungsbeamte gesehen, obwohl sie dafür nie gedacht war.

Unabhängig von jeder Person glaube ich, dass Bürgermeister nicht zuvor in anderer leitender Position im Rathaus derselben Gemeinde gearbeitet haben sollten. Generell bringt es selten frischen Wind und neue Ideen, wenn lediglich intern ein Umzug vom einen Büro in ein anderes stattfindet.

...weiterlesen "Wofür ein Bürgermeisteramt gedacht ist"