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Blog-Artikel

Bildung

Parteien zur Juristischen Ausbildung…

Im Wahlkampf zur Landtagswahl 2011 in Baden-Württemberg habe ich Fachpolitiker und Spitzenkandidaten der Parteien angefragt, zur Reform der juristischen Ausbildung Stellung zu nehmen. Dies geschah unter falschem Namen, um der Einstufung als Anfrage eines “SPD-Funktionärs” zu entgehen. Außer der SPD selbst – die aber einen Beschluss des Landesparteitages zur Sache hat (siehe unten) -  haben alle Angefragten Parteien auch geantwortet. Eine zusammenfassende Bewertung wird in einer kommenden Ausgabe der “AsJ-Aktuell” erscheinen.

Hier im folgenden die Antwortschreiben:

Winfried Kretschmann – DIE GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Die Reform der Juristenausbildung ist seit Jahren ein brennendes rechtspolitisches Thema. Dass hier Reformbedürftigkeit besteht, ist unstrittig.

Die jetzige Ausbildungsstruktur zum "Einheitsjuristen" lässt es zu, dass Studierende nach dem Zweiten gescheiterten Versuch, das Erste Staatsexamen zu bestehen, die Universität nach Jahren ohne Qualifikation verlassen. Dies ist nicht hinnehmbar und offenbart gravierende Mängel in der Ausbildung sowie fehlenden Praxisbezug. Bereits während der Jurastudiums muss es frühzeitig z.B in Form einer richtigen Zwischenprüfung für die Studierenden erkennbar sein, ob die Studienwahl die richtige war und nicht erst zum Abschluss. Die universitäre Ausbildung muss mit einem Abschluss z.B zum Bachelor versehen ein.

Es macht überhaupt keinen Sinn, wenn jeder Jurastudent/in intensiv auf das Richteramt vorbereitet wird, obwohl weniger als 10% der Absolventen diesen Beruf überhaupt ergreifen und sich die große Mehrheit dann als Rechtsanwalt niederlässt.

Die Reform der Juristenausbildung ist für Die GRÜNEN ein wichtiges Feld in der Rechtspolitik, das wir in Falle einer Regierungsbeteiligung gerne in Angriff nehmen werden!

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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Prof. Ulrich Goll, FDP

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage (…) In der Tat liegt der Anteil der

Studentinnen und Studenten, die die erste juristische Staatsprüfung an badenwürttembergischen Universitäten im ersten Anlauf nicht bestehen, seit Jahren

zwischen 20 und 30 Prozent. Erfreulicherweise lag die Quote derer, die auch im

zweiten Anlauf das Examen endgültig nicht bestanden haben, in den letzten

Kampagnen nur noch bei 4 bis 7 Prozent.

Dennoch stimme ich Ihnen voll und ganz zu, dass man mit der Durchfallquote im ersten Anlauf nicht zufrieden sein kann. Dieser aus meiner Sicht fahrlässige Umgang mit der Lebenszeit junger Menschen hat mich bereits im Jahr 2007 dazu veranlasst, mit dem sog. "Stuttgarter Modell" einen Vorschlag zur Umgestaltung der juristischen Ausbildung in Deutschland zur Diskussion zu stellen. Durch die nach dem "Stuttgarter Modell" vorgesehene Einführung der Bachelor/Master-Struktur auch in die Juristenausbildung würden mehrere Schwachstellen der jetzigen Ausbildung beseitigt, die Sie in Ihrer Anfrage zu Recht anführen:

· Durch die fortlaufenden Prüfungen zum Abschluss eines jeden Moduls würde zum einen die Hochschule in die Lage versetzt, die fehlende Eignung von Studentinnen und Studenten frühzeitig festzustellen,

· Zum anderen wären die Studentinnen und Studenten gezwungen, ihre Fähigkeiten beizeiten auf den Prüfstand zu stellen und nach Alternativen zu suchen, die ihren Talenten und Neigungen eher entsprechen.

· Die Studentinnen und Studenten hätten bereits nach einem dreijährigen Studium mit dem Bachelor einen Abschluss in der Hand, der sie für eine Berufstätigkeit qualifiziert.

· Diejenigen, die das Bachelor-Studium erfolgreich absolviert haben und weiter studieren, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch den Master-Abschluss schaffen; die Durchfallquote wird daher deutlich geringer sein.

Obwohl die Vorteile dieses Reformmodells aus meiner Sicht auf der Hand liegen, war es bislang jedoch leider nicht möglich, bei den übrigen Ländern im Bundesrat eine Mehrheit für dieses Vorhaben zusammenzubekommen. Ich werde mich aber auch in Zukunft für diese Reform zur Verbesserung der Juristenausbildung einsetzen und weiterhin unter den Justizministern der Bundesländer für dieses Anliegen werben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Ulrich Goll MdL

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Winfried Mack – CDU

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Darin erkundigen Sie sich danach, wie die CDU zu der nach Ihrer Auffassung hohen Durchfallquote bei der Ersten Juristischen Prüfung steht.

Nach den vom Landesjustizprüfungsamt veröffentlichten Prüfungsstatistiken sind bei der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung beim Prüfungstermin Herbst 2010 31,37 % der Teilnehmer durchgefallen. Im Termin Frühjahr 2010 betrug diese Quote 27,70 %. In dieser Zahl enthalten sind jedoch auch diejenigen Teilnehmer, die zur Notenverbesserung teilgenommen haben, d.h. die Staatsprüfung bereits bestanden haben. Diese heraus gerechnet ergibt sich eine Quote von 28,95 % (Herbst 2010) bzw. 29,11 % (Frühjahr 2010).

Diese Nichtbestehensquoten sind aber für das von Ihnen angesprochene endgültige Nichtbestehen nicht aussagekräftig. Wie Sie wissen, bestehen nach der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) in Baden-Württemberg die Möglichkeiten der Wiederholung nach Nichtbestehen (§ 21 JAPrO) und des Freiversuchs (§ 22 JAPrO). Im Ergebnis können daher bis zu drei Anläufe zur Staatsprüfung unternommen werden. Dies hat zur Folge, dass nach dem Jahresbericht 2010 des Landesjustizprüfungsamtes in den Terminen Herbst 2009 und Frühjahr 2010 nur 6,13 % der Kandidaten die Staatsprüfung endgültig nicht bestanden haben (S. 6):

http://www.landgericht-hechingen.de/servlet/PB/show/1265874/Jahresbericht%202010.pdf

Diese Zahl unterscheidet sich also ganz wesentlich von der reinen Nichtbestehensquote, was die persönliche Bedeutung des Nichtbestehens im Einzelfall nicht relativieren soll.

Bereits im Rahmen des Studiums gibt es eine Reihe von Leistungskontrollen, etwa in Form der Übungen (insbesondere in Form der damit verbundenen Klausuren) oder der Orientierungsprüfungen. Außerdem sieht die JAPrO in § 4 eine Zwischenprüfung vor. Es fehlt also nicht an Möglichkeiten, den eigenen Leistungsstand festzustellen und hieraus ggf. vorzeitig die Konsequenzen, z.B. durch die Wahl eines anderen Studienfachs, zu ziehen.

Ich bin der Auffassung, dass an der gegenwärtigen Juristenausbildung im Grundsatz festgehalten werden sollte. Ziel muss es sein, auch in Zukunft universell einsetzbare und methodisch befähigte Juristen auf hohem Qualitätsniveau auszubilden. Die Staatsexamen haben sich bewährt. Sie schaffen für den Arbeitsmarkt übersichtliche und vergleichbare Abschlüsse, gewährleisten die Freizügigkeit der Juristen im Bundesgebiet und ermöglichen die Durchlässigkeit juristischer Berufe. Der Erwerb des Grades Bachelor of Laws (LL.B.) ist gegenwärtig bereits im Rahmen entsprechender Studiengänge möglich. Sinnvoller als die Verleihung des Grades LL.B. mit dem Bestehen des universitären Teils der Ersten juristischen Prüfung erscheint es mir, durch gezielte Leistungskontrollen bereits während des Studiums den Umstieg in LL.B.-Angebote bzw. andere Studienfächer zu fördern. Der „automatische“ LL.B.-Erwerb, wie Sie ihn vorschlagen,  würde meines Erachtens gerade nicht dazu führen, dass die Erfolgsaussichten der Absolventen steigen. Denn ein solcher LL.B. würde allgemein (auch von potenziellen Arbeitgebern) nicht als ein vom Absolventen zielgerichtet angestrebter Ausbildungsabschluss erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Mack

Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg

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Marta Aparicio – DIE LINKE *

Lieber XXXXXXXXX,

Das Durchfallen beim 1. oder 2. Staatsexamen in Jura bringt viele Studierende jedes Jahr in einer misslichen Lage. Da das Abschliessen des Jurastudiums zur Ausübung des Richteramts berechtigt, ist es jedoch wichtig, dass angehende Richter und Anwälte das Beherrschen der Grundlagen unter Beweiß gestellt haben. Das vertritt auch die Linke. Falls Sie durch das zweite Staatsexamen gefallen sind, können Sie so viel ich weiß, den Dr. Jur anstreben. Auch ohne den Doktortitel können Sie mit dem ersten Staatsexamen Rechtsberatung durchführen. Die Reaktion der Arge auf ihre Situation finde ich jedoch inakzeptabel. Sicherlich wäre ein Zweitstudium, das ihre Jurascheine anerkennt sinnvoller, als Sie in Niedriglohnverhältnisse zu vermitteln. Die Beratung in Arges ist da oft mangelhaft und für Sie sinnvolle Weiterbildung zu finden, hängt leider oft am eigenen Bemühen.

Ich würde Ihnen Sozialökonomie an der Uni Hamburg empfehlen. Die ehemalige Hamburger Hochschule für Wirtschaft und Politik bietet dort ein fächerübergreifendes Studium an, das passen könnte. Recht wird hier mit Wirtschaft und Soziologie zur Sozialökonomie kombiniert. Dort können Sie sich ihre erbrachte Studienzeit in der Jura sicher anrechnen lassen und damit eine Studienverkürzung zum Bachelor erreichen. Zur Finanzierung bieten die Hans Böckler und die Rosa Luxemburg Stiftung Stipendien an.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Marta Aparicio

*Anmerkung: Der Fragesteller hatte in der Anfrage in keiner Weise von sich selbst gesprochen oder um eine persönliche Empfehlung gebeten – insofern ist dies eine sehr freie Interpretation von Frau Aparicio. Zudem enthält das Antwortschreiben teils schwere fachliche Unrichtigkeiten. Ferner hat die Partei DIE LINKE den Einzug in den Landtag von Baden-Württemberg bei der Landtagswahl auch klar verfehlt.

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Beschlusslage der SPD-BaWü seit dem Landesparteitag vom 22.01.2011 (Stuttgart)
- Beschlussfassung auf
einen Antrag der AsJ Baden-Württemberg
- Antrag wurde auf entsprechendes Votum der Antragskommission angenommen und an die SPD-Landtagsfraktion überwiesen.

Juristenausbildung reformieren
- Früher die Eignung oder Nicht-Eignung feststellen!

Der klassische juristische Studiengang, wie er an deutschen Universitäten angeboten wird, gilt als einer der schwierigsten überhaupt. Unter den Examenskandidaten bestehen regelmäßig ca. 30% die anspruchsvolle Prüfung nicht. Viele der Kandidaten, die nach zweimaliger Teilnahme das erste juristische Staatsexamen endgültig nicht bestanden haben, studierten zuvor 10 Semester oder länger. Dies lässt sich schon aus einer HIS-Studie von 2008 ersehen, wonach in keinem anderen Studiengang vor dem Studienabbruch im Durchschnitt so lange studiert wird (8,4 Semester – zum Vergleich etwa bei den Naturwissenschaften nur 4,1 Semester) und in keinem Studiengang so häufig die nicht-bestandene Prüfung der Grund für die Beendigung ohne Abschluss ist (26% gegenüber z.B. nur 6% bei den Lehramtsstudiengängen). Regelmäßig sind diese spät-gescheiterten „fast Juristen“ im Zeitpunkt der letzten Prüfung bereits über 25 Jahre alt. Daraus ergibt sich eine soziale Problematik, vor der sozialdemokratische Rechtspolitik nicht die Augen verschließen darf.

Für sog. „Spätabbrecher“ ist es oft schwierig, noch einen Ausbildungsbetrieb zu finden oder ein anderes Studium aufzunehmen. Nicht selten stehen finanzielle oder familiäre Gründe in dieser Lebenssituation entgegen. Werden die Betroffenen nun aber ohne weitere Qualifizierung in ungelernte Tätigkeiten vermittelt, verschenkt die Gesellschaft erhebliches Potential.

Dieser Situation wollen wir mit folgender Zielsetzung schon in der Entstehung so weit wie möglich entgegentreten:

1.) Die Regelstudienzeit und die „Durchfallquote“ in der Ersten Juristischen Staatsprüfung sollen nachhaltig gesenkt werden.

2.) Das Ergebnis der Zwischenprüfung zum Abschluss des Grundstudiums soll einen Aussagegehalt darüber haben, ob bei ordnungsgemäßem weiterem Studienverlauf der Voraussicht nach die Eignung zum Bestehen der späteren Examensprüfung gegeben sein wird.

3.) Die Ausbildung in Grundlagenfächern und Schlüsselqualifikationen soll gestärkt werden. Dafür wird ein benoteter Leistungsnachweis in „Juristische Methodenlehre“ für die Anfangssemester ebenso verbindlich vorgeschrieben wie ein weiterer in wahlweise Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie oder Rechtssoziologie

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