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Blog-Artikel

Justiz

Die Geschichte vom Umweltgesetzbuch…

Viele Jahre Entwicklungsarbeit von jetzt auf gleich zerstört – oder zumindest für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode musste das Projekt eines einheitlichen Umweltgesetzbuches (UGB) für gescheitert erklärt werden. Dabei war man sich eigentlich schon einig – abgesehen von diversen (Verwaltungs-)Details, welche letztlich die CSU in Bayern dazu motiviert haben sollen, das Projekt platzen zu lassen. Die damalige Argumentation von Markus Söder (CSU, Landes-Umweltminister Bayerns), die Wirtschaft insbesondere im schwarzen Freistaat würde durch Bürokratie belastet, ist es nichtmals wert, darauf einzugehen – es handelt sich um einen Vorwand mit mehrfacher politischer Wirkung. Dem damaligen Bundes-Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) konnte man Scheitern in einem der Kernanliegen seiner Amtszeit nachsagen, die CSU sich selbst als kompromisslos gegen wirtschaftshemmende Bürokratie darstellen und zugleich noch eigene Wichtigkeit in Berlin untermauern.

umwr_sammlungDie Sache wäre gerade aus rechtsdogmatischer Sicht bedeutend gewesen. Das Umweltrecht in Deutschland ist in unzählige Einzelgesetze zersplittert – noch  dazu auf Bundes- und Landesebene. Durch die Föderalismusreform hat man letzteres von der Kompetenzverteilung her neu geordnet und als Ersatz des gescheiterten UGB inzwischen auch sog. Nachfolgegesetze zur Vereinheitlichung einzelner Bereiche des Umweltrechts geschaffen. Damit wurde zwar in den zentralsten Regelungsgebieten des Umweltrechts der „Hauptzweck“ einer Vereinheitlichung auf der Ebene von Bundesrecht erreicht, jedoch kommt dies einem integrierten Regelungswerk nicht wirklich gleich (Gabriel sprach davon, zu „retten, was noch zu retten ist“, vgl. externer Link: http://www.bmu.de/pressearchiv/16_legislaturperiode/pm/43413.php , Stand 17.04.2010).

Die Bundesgesetze zum Schutze der Umwelt zusammenzufassen, würde nicht nur Juristen die Arbeit erleichtern – auch die Praxis von Genehmigungsverfahrens würde sich durch Angleichungen vereinfachen und wären für den Laien besser zu überblicken.

Exkurs:
Bereits unter dem damaligen Bundesumweltminister Töpfer (CDU) in den frühen 1990er Jahren wurden konkrete Entwürfe für ein UGB erarbeitet. Zuletzt hatten die mit dem Projekt befassten Expertenkommissionen sich für ein Umweltgesetzbuch im sog. Bücher-Konzept nach dem Vorbild des Sozialgesetzbuches entschieden. Ob man damit richtig lag, erscheint fraglich, da zuvor  eine Neukonzipierung i.S. eines Systems ähnlich etwa dem StGB  in allgemeinen und besonderen Teil präferiert worden war. Letzteres hätte eventuell den Vorteil einer umfänglicheren Überarbeitung der Systematik gehabt, jedoch spricht für das Bücher-System (Anreihung etwa der Art: „UGB I“, „UGB  II“, usw.) die Gruppierung der Regelungen ähnlich der bisherigen Einzelgesetze innerhalb eines integrierten Werkes, was zudem das Gesetzgebungsverfahren etwas erleichtern könnte (insbesondere bei späteren Änderungen).

Letztlich kommt es darauf im Moment nicht an – das UGB gilt als „endgültig gescheitert“ – ob es das aber wirklich so „endgültig“ im zeitlosen Sinne ist, erscheint dennoch zweifelhaft und m.E. auch nicht unbedingt wünschenswert. Zwar wird Umweltrecht immer eine Querschnittsmaterie bleiben – aber eine solche, die sich ständig erweitert und dadurch verändert.

Ökologie muss in sozialdemokratischer Politik immer vor Ökonomie stehen (!) – das bedeutet kontinuierliche Optimierung. Kein verantwortlicher Weg führt daran vorbei, Umweltrecht gegen das behördliche „Wegwägen“ von Umweltbelangen zu schützen, aber gleichzeitig effiziente Anwendbarkeit und Überschaubarkeit in den Grundzügen auch für Nicht-Fachkundige zu gewährleisten. Das geht am besten in einem einheitlichen Gesetzeswerk mit möglichst geradliniger Systematik. Die Hoffnung besteht weiter, dass die jetzigen Nachfolgegesetze später einmal den Ausgangspunkt für neue Bemühungen zur Integration in einem UGB bilden.

Der Weg dahin ist nicht für immer versperrt – nur momentan scheint auf der großen politischen Bühne niemand ernsthaftes Interesse daran zu haben, dieses Langzeittheater neu aufzuführen…

Interessant zur Geschichte des Projekts UGB ist der Artikel auf Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltgesetzbuch (Stand 17.04.2010)

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