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Bildung

Staatlicher Bildungsbetrug

Ein Studium kostet Geld und die Studierenden müssen für die ihnen gebotenen „Leistungen“ bezahlen (insgesamt ca. 600,- € pro Semester) – so stellt es insbesondere die CDU als ganz selbstverständlich hin. Ist es da nicht erstaunlich, dass es gleichzeitig Studiengänge gibt, welche die Studierenden keinen Cent kosten, sondern sogar ein geregeltes Einkommen verschaffen?

Das ist an den Berufsakademien so, wo die Unternehmen die Hochschulausbildung in eigenem Interesse subventionieren, aber nicht nur dort. Etwa der Studiengang des Diplom-Verwaltungswirts an den Fachhochschulen Kehl und Ludwigsburg ist ebenfalls ein Beispiel. Hier verdienen die Studenten – die nach dualem System in der Hochschule und in den Behörden ausgebildet werden – bereits zu Beginn ihres Studiums 1.000,58 € pro Monat . Zudem sind sie während der gesamten Ausbildungsdauer Beamten auf Widerruf (vgl. externer Link: http://www.hs-ludwigsburg.de/zulassung/indexneu.php?WEBYEP_DI=6 – aufgerufen am 27.03.2010). Ähnlich verhält es sich etwa bei der Rechtspflegerausbildung (ebenfalls an Fachhochschulen) – hier scheint es sogar Personalbedarf zu geben, schließlich bewirbt das Land inzwischen auch an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten diesen Berufsweg durch aufwendig in Farbe und auf festes Papier gedruckte Werbeschreiben.

Offenbar will man hier gezielt diejenigen ansprechen, die am universitären Jura-Studium verzweifeln. Letzteres bringt während dem Studium kein Geld, sondern kostet davon eine Menge. Selbst im anschließenden Referendariat erhalten die Absolventen nur eine geringe “Unterhaltsbeihilfe” von 919,32 € monatlich (vgl. externer Link: http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153272/index.html – aufgerufen am 27.03.2010)  – ohne Beamtenstatus. Das Manager-Magazin hat ausgeführt, dass selbst Volljuristen als Berufseinsteiger derzeit schon mit 1.000 bis 1.500 € monatlichem Nettoverdienst zufrieden sein können (externer Link: http://www.manager-magazin.de/magazin/artikel/0,2828,361842,00.html – aufgerufen am 27.03.2010). Viele verdienen auf HartzIV-Niveau bzw. sind auf soziale Leistungen angewiesen – das ist kein Scherz, sondern bitterer Ernst!

Ich bin vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass dies eine neue Form staatlichen Bildungsbetruges darstellt – schon alleine weil die Gymnasien kaum über diese Tatsachen aufklären. Wie im strafrechtlichen Betrugstatbestand kommt man über die Täuschung (Suggestion der Chancen eines juristischen Universitätsstudiums) zur Vermögensverfügung (Studiengebühren, Verdienstausfall, Verlust von Lebenszeit etc.). Ich selbst habe nie eine echte Beratung bei der Studien- bzw. Berufswahl erhalten, sonst hätte ich sicherlich nie Jura studiert. Ich frage mich, wie sollen Abiturienten, gerade aus nicht-akademischen Familien, dieses Risiko erkennen? Viele erkennen es nicht, sonst wären die Universitäten – insbesondere auch der juristische Studiengang mit Durchfallquoten von über 30% noch im Examen – nicht weiterhin derart frequentiert.

Wir brauchen an den Gymnasien dringend Karriereberater, die sich wirklich damit auskennen und nicht auch noch Lehrtätigkeiten ausführen müssen. Für einige besonders schwierige Studiengänge müssen bundesweite Mindest-NCs (Zulassungsbeschränkung nach Abiturnoten) festgelegt werden bzw. Eingangstests stattfinden. Zudem müssen alle Studiengänge auf das Bologna-System umgestellt werden – nur regelmäßige Leistungskontrollen stellen sicher, dass Ungeeignetheit für das betreffende Fach so früh wie möglich erkannt wird und ohne größeren Zeitverlust eine andere Ausbildung begonnen werden kann.

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